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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.mozarter.com einzusehen.

 

 

§1 Weitergabeverbot

Alle Informationen der Mozarter Real Estate Ltd. & Co. KG, nachfolgende Mozarter RE, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diese Informationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Objektnachweise und Informationen des Objektes und/oder der Objekte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Mozarter RE nicht an Dritte weitergegeben werden. Dem Kunden ist es untersagt, sämtliche Objektnachweise und sämtliche Objektinformationen an Dritte weiterzugeben. Schließt aufgrund der Weitergabe von Objektnachweisen und Objektinformationen der Dritte oder eine Person, der Objektnachweise und Objektinformationen durch den Kunden erhalten hat, einen Vertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die Provision zuzüglich Mehrwertsteuer an die Mozarter RE zu entrichten, die vereinbart war. 

 

§ 2 Doppeltätigkeit

Mozarter RE ist autorisiert, für beide Vertragsparteien, somit für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden. Mozarter RE ist autorisiert, mit anderen Maklern innerhalb des Mozarter Netzwerks zusammenzuarbeiten.

 

§ 3 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet nachzuweisen, dass er in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder durch Vollmacht des Eigentümers berechtigt ist, die Immobilie zum Verkauf anzubieten. Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist ein Maklerunternehmen vom Gesetzgeber verpflichtet, die Identität des Vertragspartners zu dokumentieren, z.B. durch ein Ausweisdokument. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Mozarter RE Vollmacht von Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechten in sämtliche erforderliche Informationen für die Vermittlung der Immobilie zu geben. Die Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechte beziehen sich insbesondere auf die Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, in Architektenleistungen, in Bauakten, in Unterlagen der WEG-Verwaltung und in privatrechtliche Verträge des Auftraggebers oder eines Dritten, die mit der zu vermittelnden Immobilie in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach § 80 Abs. 4 GEG dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Für Vertragsverhandlungen ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend und wird nach erfolgreichem Hauptvertragsabschluss an den Vertragspartner übertragen.  

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unter Nennung der Kontaktdaten des zukünftigen Vertragspartners, Name, Anschrift bei der Mozarter RE nachzufragen, ob durch die Tätigkeit der Mozarter RE der Vertragspartner zugeführt wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mozarter RE unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Vorkenntnis des Vertragspartners anhand von Dokumenten zu belegen. 

§ 4 Angaben über den Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben und die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, die er der Mozarter RE zur Verfügung stellt. Es wird keine Haftung der Mozarter RE über die Richtigkeit der Angaben und Objektinformationen übernommen, die weitergegeben werden. Die Mozarter RE weist daraufhin, dass die Angaben und Objektinformationen vom Auftraggeber, hier Auftraggeber als Verkäufer, Kunde oder einem Dritten stammen. Die Angaben und Objektinformationen werden von der Mozarter RE nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Die Angebote der Mozarter RE sind freibleibend und unter dem Vorbehalt des Irrtums, des Zwischenverkaufs, der Zwischenvermietung oder anderer Zwischenverwertung.

§ 5 Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Mozarter RE oder die im Auftrage der Mozarter RE Handelnden, wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber oder ein Dritter, ein Interessent oder ein Kunde durch das Verhalten eines Mitarbeitenden einen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. 

 

§ 6 Aufwendungsersatz 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Mozarter RE die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Nachzuweisende Aufwendungen sind insbesondere Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten und Reisekosten.

 

§ 7 Verjährung 

Der Auftraggeber hat gegen die Mozarter RE eine Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche von 3 Jahren. Der Zeitpunkt für die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung ist der Beginn.

Gesetzliche Verjährungsregelungen, die im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, treten für die in den AGB genannten Verjährungshandlungen ein.

 

§ 8 Gerichtsstand 

Sind im Sinne des Handelsgesetzbuches die Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Mozarter RE vereinbart. 

 

§ 9 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Mozarter RE mittels einer eindeutigen Erklärung informieren, z.B. durch einen versandten Brief oder per E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Ist etwas anderes mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart, so wird die Vereinbarung erfüllt.

Beauftragen Sie die Mozarter RE, dass Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für entstandene Aufwendungen zu zahlen, der zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, erfolgt ist. 

 

Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns mit der Mozarter Real Estate Ltd. & Co. KG abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Maklerleistungen. Der Vertrag wurde mit der Mozarter Real Estate Ltd & Co. KG am (bitte nachfolgendes Formular unter Vertragsdatum ausfüllen) geschlossen.

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Tätigkeitsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist

 

Wollen Sie, dass die Mozarter RE bereits innerhalb der Widerrufsfrist Dienstleistungen anbietet und Sie damit auf die Widerrufsfrist verzichten, so teilen Sie uns dies ausdrücklich in einem separaten Schreiben mit.

 

Zitatauszug aus § 356 Absatz 4:Nach § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:

 

1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,

2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn           

a. der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,           

b. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

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